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  • 01.01.2000 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    § 811 Abs. 2 ZPO: Eigentumsvorbehaltssachen können auch von Altgläubigern vorrangig gepfändet werden

    | Das AG Nürnberg hat mit Beschluss vom 28. Juni 1999 (Az: 5 M 1483/99, JurBüro 99, 550) entschieden, dass auch vor dem Inkrafttreten der 2. Zwangsvollstreckungsnovelle zum 1. Januar 1999 ergangene Zahlungstitel einen Vorbehaltsverkäufer im Rahmen der Mobiliarvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher nach § 811 Abs. 2 ZPO privilegieren. Dazu folgende Einzelheiten: |