01.05.2003 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
Keine nachträgliche Verzinsung von Kostenerstattungsansprüchen
| Ist nach früherem Recht über einen Antrag auf Verzinsung eines Kostenerstattungsanspruchs rechtskräftig entschieden worden, steht einem erneuten Antrag auf „Ergänzung“ dieser Verzinsung entsprechend dem durch das ZPO-Reformgesetz und durch das Schuldrechtsmodernisierungs-Gesetz erhöhten Zinssatz die Rechtskraft der ersten Festsetzung entgegen (BGH 16.1.03, V ZB 51/02, BGHR 03, 411). (Abruf-Nr. 030402) |
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