01.02.2000 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
Pfändung „aller Guthaben aus Konten, Salden und Kontokorrent” erfasst auch Festgeldkonten
| Das OLG Köln hat mit Urteil vom 1. März 1999 (Az: 16 U 80/98, NJW-RR 99, 1224) erkannt, dass die Pfändung „aller Guthaben aus Konten bzw. Salden, insbesondere aus der in laufender Rechnung (Kontokorrent) bestehenden Geschäftsverbindung” im Hinblick auf eine Bank als Drittschuldnerin hinreichend bestimmt ist und auch das Guthaben aus einem bei dieser Bank bestehenden Festgeldkonto erfasst. Damit steht vollstreckenden Gläubigern eine bedeutende und wichtige Pfändungsmöglichkeit mit hohen Befriedigungsaussichten zur Verfügung. Dazu folgende Einzelheiten: |
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