01.06.2000 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
Wohngeld kann wie Arbeitseinkommen gepfändet werden
| Durch Beschluss vom 28. Juni 1999 (InVo 2000, 58) hat das LG Dortmund entschieden, dass der gegenwärtige und der zukünftige Anspruch auf Wohngeld nach den für Arbeitseinkommen geltenden Vorschriften (isoliert) pfändbar sind. |
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