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  • 03.12.2008 | Arbeitshilfen

    Aufgebotsverfahren: So vergessen Sie nichts

    In VE 08, 191, haben wir das Aufgebotsverfahren bei Verlust eines Grundpfandrechtsbriefs dargestellt. Die folgende Checkliste fasst die wesentlichen Punkte, die hierbei bis zum 1.9.09 (ab dann gilt ein neues FamFG) zu beachten sind, zusammen, damit Sie einschlägige Fälle effektiv bearbeiten können. Die Musterformulierung ermöglicht es Ihnen, einen neuen Grundpfandrechtsbrief zu beantragen, falls Sie ein Aufgebotsurteil erwirkt haben.  

     

    Checkliste: Das müssen Sie beim Angebotsverfahren beachten

    Aktivlegitimation des Gläubigers?  

    • Antragsbefugnis muss Gläubiger bei Verfahrenseinleitung nachweisen
    (vgl. § 1004 Abs. 2, § 836 Abs. 1 ZPO).
    • Gläubiger sollte zugleich Anspruch des Schuldners auf Durchführung des Aufgebotverfahrens pfänden.

    ja  

    nein  

    Antragstellung durch den Gläubiger  

    • Schriftlich. ggf. Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle.
    • Behauptete Tatsachen müssen dargelegt bzw. glaubhaft gemacht werden (vgl. § 1007 ZPO):

    ja  

    nein  

    • entweder Abschrift der Urkunde beifügen oder
    • (hilfsweise) wesentlichen Inhalt der Urkunde angeben;
    • zuvor erlassene PfÜB;
    • Angaben sind an Eides statt zu versichern.

     

     

    Örtliche Zuständigkeit: Gericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt
    (§ 24 ZPO).  

    ja  

    nein  

    Verfahrensablauf  

    • Gericht erlässt nach Zulassung öffentliche Bekanntmachung durch Anheftung an die Gerichtstafel und Veröffentlichung im zuständigen Amtsblatt.
    • Veröffentlichung enthält:
    • Bezeichnung des Antragstellers,
    • Aufforderung, Ansprüche und Rechte spätestens im Aufgebotstermin anzumelden,
    • Bezeichnung der Rechtsnachteile, die eintreten, wenn die Anmeldung unterbleibt und
    • Bestimmung eines Aufgebotstermins.
    • Gericht verfügt Aufgebotsfrist zur Anmeldung Rechte Dritter (mind. 6 Wochen).
    • Im Aufgebotstermin wird Ausschlussurteil erlassen.

    Anfechtung des Ausschlussurteils wegen formeller Mängel möglich (§ 957 ZPO)  

    • Notfrist von einem Monat beachten.
    • Sachlich und örtlich zuständig ist LG, in dessen Bezirk das Aufgebotsgericht seinen Sitz hat.

     

    Wichtig: Gläubiger kann Erteilung der neuen Urkunde an Stelle der für kraftlos erklärten beim
    Grundbuchamt verlangen.  

    Verfahrenskosten  

    • Gerichtskosten: Nr. 1630 GKG-VV (0,5 Gebühr).
    • Rechtsanwaltsgebühren: 1,0-Verfahrenspauschgebühr (Nr. 3324 RVG-VV) mit einer ggf. 0,5-Terminsgebühr (Nr. 3332 RVG-VV).
    • 1,5 bzw. 1,0-Einigungsgebühr (Nrn. 1000, 1003 RVG VV).
    • 0,5 Verfahrens- bzw. 0,5-Terminsgebühr bei Beschwerde gegen Zurückweisungsbeschluss (Nrn. 3500, 3513 RVG VV; § 18 Nr. 5 RVG).
     

     

     

    Musterformulierung: Antrag auf Neuerstellung eines Grundpfandrechtsbriefs

    An das AG – Grundbuchamt – ...  

    Grundbuch von ... Blatt ...  

     

    In der Zwangsvollstreckungsangelegenheit Gläubiger gegen Schuldner  

     

    wird namens und in Vollmacht für den Gläubiger die Neuerstellung folgenden Grundschuld-Hypothekenbriefs beantragt: Gruppe ... Nummer ..., ausgestellt für die im Grundbuch von ... Blatt ... eingetragene Grundschuld Abt. III Nr. ... über ... EUR nebst ... Prozent Zinsen und einer Nebenleistung von ... Prozent.

     

    Gründe  

    Durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des AG ... vom ..., Az. ... M .../..., wurde der angebliche Anspruch des Eigentümers als Schuldner gegen die Drittschuldnerin auf Rückgewähr, sowie etwaiger Eigentümergrundschulden durch den Antragsteller als Gläubiger gepfändet und diesem zur Einziehung überwiesen. Ebenso gepfändet wurde der angebliche Anspruch des Eigentümers als Schuldner auf Einleitung eines Aufgebotsverfahrens für den Fall, dass der zugrunde liegende Grundschuld-, Hypothekenbrief verloren gegangen ist.  

    Beweis: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des AG ... vom ..., Az. ... M .../...  

     

    Durch rechtskräftiges Aufgebotsurteil des AG ... vom ... Az. ... wurde der oben bezeichnete Grundpfandrechtsbrief für kraftlos erklärt, nachdem der Originalbrief verloren gegangen ist.  

    Beweis: Ausfertigung des rechtskräftigen Aufgebotsurteils vom ...  

     

    Rechtsanwalt