01.12.2005 | Auslandsvollstreckung
Österreich: Vollstreckung in einzelne Vermögensgegenstände
In VE 05, 185, haben wir über die formellen Voraussetzungen einer in Österreich zu betreibenden Vollstreckung berichtet. Der folgende Beitrag schließt hieran an und beschreibt die Durchführung der Vollstreckung in einzelne Vermögensbestandteile.
Unterschiedliche Exekutionstypen sind zu beachten
Die österreichische Exekutionsordnung kennt verschiedene Exekutionstypen. Hierbei wird einerseits danach unterschieden, ob der Exekutionstitel auf eine Geldforderung oder auf einen Individualleistungsanspruch gerichtet ist, andererseits in welche Vermögensobjekte vollstreckt werden soll. Das österreichische Vollstreckungsrecht gleicht hierbei dem deutschen.
Geldvollstreckung in bewegliches Vermögen
Soll ein auf Geld lautender Exekutionstitel in bewegliches Vermögen des Verpflichteten vollstreckt werden, kommen in Betracht:
- Fahrnisexekution (Mobiliarexekution, §§ 249 bis 289 EO),
- Forderungsexekution (§§ 290 bis 324 EO),
- Anspruchsexekution in Ausfolgungsansprüche und
- Exekution in andere Vermögensrechte.
Die Fahrnisexekution vollzieht sich dabei ähnlich dem deutschen Recht in drei Stufen, nämlich Pfändung, Verwertung und Befriedigung.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig