01.01.2005 | Basiswissen kompakt
Wie man den Arbeitgeber des Schuldners ermittelt
Für eine Lohnpfändung benötigt man den Arbeitgeber. Das wird in kleineren Orten zumeist kein Problem sein, weil dort jeder weiß, wer wo arbeitet. In größeren Orten und insbesondere in Großstädten ist die Sache meist anders. Kann der Gläubiger hier nicht weiterhelfen, erfordert dies eine systematische Arbeit bei der Sachverhaltsermittlung.
Aktenauswertung
Vorrangig ist die Auswertung der Unterlagen des Gläubigers. Sind dort Anhaltspunkte für eine Aufrechnung erkennbar, muss aufgerechnet werden. Der umständlichere Weg der Lohnpfändung ist dann nicht nötig und auch nicht sinnvoll. Ist der Arbeitgeber aus den Akten bekannt, kann und muss sofort gepfändet werden.
Gläubiger befragen
Der Schuldner hat meist in Kontakt zum Gläubiger gestanden. Dieser verfügt deshalb über eine Vielzahl von Informationen über den Schuldner, die ihm vielleicht nicht bewusst sind. Hier muss der Rechtsanwalt versuchen dieses Wissen zu aktivieren und durch gezielte Befragung herausfinden, ob sich Informationen über den Arbeitgeber gewinnen lassen.
Schuldnerbezogene Alternativen
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