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  • 01.12.2003 · Fachbeitrag · Bevorrechtigte Lohnpfändung

    So schützen Sie sich vor einer falschen Ermittlung des pfändbaren Betrags durch das Arbeitsamt

    | Tägliches Geschäft eines Vollstreckungssachbearbeiters ist es, im Rahmen einer Vollstreckung wegen Unterhalts bzw. vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung Ansprüche bei der Bundesanstalt für Arbeit zu pfänden. Erhält man dann die Drittschuldnererklärung, stellt sich die Frage, wie das Arbeitsamt den in der Erklärung aufgeführten täglichen Pfändungsbetrag errechnet. Hierzu folgender Fall aus der Praxis: |