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  • 01.01.2006 | Büroorganisation

    Der eigene Mandant als Schuldner

    von Rechtsanwaltsfachangestellte Eva Schmidt, Biblis-Nordheim

    In VE 05, 195, haben wir darüber berichtet, welche Vorsorgemaßnahmen Sie für den Fall treffen können, dass Sie später einmal gegen Ihren Mandanten als Schuldner z.B. der Anwaltsvergütung vorgehen müssen. Der folgende Beitrag fasst noch weitere Praxistipps zusammen.  

     

    Überweisungsträger anfordern

    Ist der Mandant mit der Zahlung der Kostennote in Verzug und sagt er zu, diese oder einen Teil demnächst zur Anweisung zu bringen, empfiehlt es sich, den Überweisungsträger anzufordern. Dies vermindert das Risiko, dass der Mandant behauptet, er habe den Überweisungsträger zwar ausgefüllt, aber er sei auf dem Weg zur Bank aus unerklärlichen Gründen verloren gegangen und daher von der Bank nicht ausgeführt worden.  

     

    Bares Geld wert: Telefonanruf

    Als vorteilhaft hat sich erwiesen, den säumigen Mandanten am Abend anzurufen. Fordern Sie ihn auf, den Überweisungsbeleg sofort am nächsten Morgen zu faxen. Da die meisten Mandanten einer Arbeit nachgehen und Ärger vermeiden möchten, werden sie den Beleg von ihrem Arbeitsplatz aus faxen. Was danach mit der Überweisung geschieht, ist zwar fraglich. Sie erhalten aber so zwei entscheidende Informationen über den Schuldner:  

     

    • Sie können prüfen, ob Ihnen die ausgewiesene Bankverbindung bereits bekannt ist. Wenn nicht, ergänzen Sie diese sofort in Ihren Unterlagen.