01.11.2005 | Büroorganisation
Schuldnerdaten frühzeitig listen und aktualisieren
Die notwendigen Daten des Schuldners (Adresse, Bankverbindung etc.) in Erfahrung zu bringen, ist die Grundlage jeder erfolgreichen Vollstreckung. Häufig wird vergessen: Auch der eigene Mandant ist Schuldner des Anwalts und gegen ihn muss notfalls wie gegen jeden anderen Schuldner vorgegangen werden. Der folgende Beitrag zeigt die wichtigsten Sofortmaßnahmen und deren Vorteile, wenn sich ein Mandat „in eigener Sache“ andeutet.
Durchforsten Sie Ihre Akten und Dateien
Wenn Sie z.B. eine arbeitsrechtliche Mandatsakte sichten, stoßen Sie oft auf Lohnabrechnungen, auf denen nicht nur die Bankverbindung des Mandanten enthalten ist, sondern auch die Angabe darüber, ob vermögenswirksame Leistungen auf sein Konto gezahlt werden (Schönemann, VE 05, 107). Möglicherweise ist auf den Abrechnungen auch angegeben, in welcher Höhe welche Beträge auf ein anderes Konto fließen. In der Akte befinden sich ggf. auch Bescheide des Finanzamts, auf denen mitunter die Bankverbindung vermerkt ist. Listen Sie diese Angaben auf einem gesonderten „Vollstreckungsblatt“ auf.
Ein Blick in Ihr Anwaltsprogramm oder in Notizen genügt, um festzustellen, ob sich Ihr Mandant vielleicht früher bei Ihnen in einer anderen Sache hat beraten lassen. Insbesondere in Familienrechts-Angelegenheiten stoßen Sie häufig auf Unterlagen wie Steuerbescheide oder Kopien von Überweisungsträgern, auf denen z.B. die Bankverbindung vermerkt ist.
Gezielte Nebenfragen erleichtern spätere Zwangsvollstreckung
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