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  • 02.08.2011 | Der praktische Fall

    Prüfen Sie sich selbst

    Wieder stellen wir Ihnen zwei Fälle zur Selbstlösung vor. In der nächsten Ausgabe von „Vollstreckung effektiv“ präsentieren wir Ihnen die Lösung.  

     

    Fall 1: Der Fernseher unter Eigentumsvorbehalt

    Schuldner S. hat beim Elektrohändler E. einen großen Plasma-Fernseher zu einem Preis von 5.000 EUR unter Eigentumsvorbehalt gekauft. Nachdem S. insgesamt 4.000 EUR ratenweise abbezahlt hat, möchte Gläubiger G. auf den Fernseher zugreifen. Kann er dies und wenn ja, was ist zu beachten?  

     

    Fall 2

    K. hat gegen Schuldner S. eine Forderung über 5.000 EUR. Da S. nicht zahlt, klagt K. auf Zahlung. Dann tritt K. die Forderung an Gläubiger G. ab und stellt seinen Klageantrag auf Zahlung an G. um. S. wird antragsgemäß verurteilt. G. will nun die Vollstreckung gegen S. betreiben. Ist das möglich?  

     

     

    Quelle: Ausgabe 08 / 2011 | Seite 146 | ID 147505