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  • 22.12.2010 | Forderungsvollstreckung

    Eigengeld Strafgefangener: So pfänden Sie rechtssicher

    In VE 10, 214, haben wir über die Möglichkeit der Pfändung bei Schuldnern als Strafgefangene berichtet. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Muster-PfÜB zur rechtssicheren Pfändung an die Hand.  

     

    Musterformulierung: Pfändung von Eigengeld Strafgefangener

    Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses  

     

    Hierdurch zeige ich an, dass ich den Gläubiger ... vertrete. Namens und in Vollmacht desselben beantrage ich, den nachstehenden Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zu erlassen und seine Zustellung - an den Drittschuldner mit der Aufforderung nach § 840 ZPO - zu vermitteln. / Ich stelle selbst zu.  

     

    Drei Abschriften sind entsprechend beigefügt. Die Zahlung der Gerichtsgebühren ist durch ... erfolgt.  

     

    Sollte das Gericht seine Zuständigkeit zum Erlass des Beschlusses nicht für gegeben sehen, wird bereits jetzt gemäß § 828 Abs. 3 ZPO die Abgabe an das örtlich zuständige Gericht beantragt.  

     

    Rechtsanwalt  

     

    Pfändungs- und Überweisungsbeschluss  

     

    In der Zwangsvollstreckungssache ... (Gläubiger) ./. ... (Schuldner)  

     

    Nach dem Urteil des LG ... vom ..., Az. ..., dessen vollstreckbare Ausfertigung ich (nebst dem Kostenfestsetzungsbeschluss vom ..., Az. ...,) und dem Zustellungsnachweis beifüge, hat der Gläubiger vom Schuldner zu beanspruchen:  

     

    Hauptforderung entsprechend anliegender Aufstellung  

    ... EUR  

    ... Prozent Zinsen für die Hauptforderung seit dem ...  

    ... EUR  

    vorgerichtliche Mahnkosten  

    ... EUR  

    Kosten des Mahn- und Vollstreckungsbescheids - festgesetzte Kosten -  

    ... EUR  

    ... Prozent Zinsen aus den festgesetzten Kosten seit dem ...  

    ... EUR  

    Kosten früherer Vollstreckungsmaßnahmen  

    ... EUR  

     

    ... EUR  

    abzüglich der Zahlungen vom ... über  

    ... EUR  

     

    ... EUR  

     

     

    0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 RVG-VV aus dem Wert der Vollstreckungsforderung von ... EUR  

    ... EUR  

    Auslagenpauschale nach Nr. 7002 RVG-VV  

    ... EUR  

    19 Prozent Umsatzsteuer nach Nr. 7008 RVG-VV  

    ... EUR  

    Gerichtskosten für diesen Beschluss nach Nr. 2110 GKG-KV  

    15,00 EUR  

     

    ... EUR  

     

    Wegen dieser Ansprüche und in Höhe dieses Betrags - sowie wegen der Zustellungskosten für diesen Beschluss - werden die angeblichen Ansprüche des Schuldners  

     

    gegen ... - Drittschuldner - gepfändet  

     

    auf  

     

    • Bei Vollstreckung einer gewöhnlichen Geldforderung: Auszahlung des ihm als Eigengeld bereits gutgeschriebenen oder noch gutzuschreibenden Betrags mit Ausnahme des nach § 51 Abs. 4 StVollzG unpfändbaren Teils in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem nach § 51 Abs. 1 StVollzG zu bildenden und tatsächlich bereits vorhandenen Überbrückungsgelds

     

    • Bei Vollstreckung von gesetzlichen Unterhaltsansprüchen (§§ 850d Abs. 1 S. 1 ZPO, 51 Abs. 4 StVollzG): Auszahlung des ihm als Eigengeld bereits gutgeschriebenen oder noch gutzuschreibenden Betrags sowie des ihm bei Entlassung in die Freiheit auszahlenden Überbrückungsgelds. Pfandfrei verbleibt leidglich ein Betrag von ... EUR, der dem Schuldner für seinen notwendigen Unterhalt und zur Erfüllung seiner Unterhaltsverpflichtungen gegenüber ... für die Zeit von vier Wochen seit der Entlassung belassen wird.

     

    Dem Drittschuldner wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Dem Schuldner wird geboten, sich jeder Verfügung über die gepfändeten Ansprüche und Rechte einschließlich der Gestaltungsrechte, insbesondere ihrer Einziehung, zu enthalten. Zugleich werden die gepfändeten Forderungen, Ansprüche und Rechte dem/der Gläubiger/in zur Einziehung überwiesen.  

     

    Rechtspfleger  

     

    Quelle: Ausgabe 01 / 2011 | Seite 16 | ID 141050