01.09.2001 · Fachbeitrag · Forderungsvollstreckung
So nutzen Sie die Möglichkeiten der Drittschuldnererklärung optimal
| Die Effektivität der Forderungsvollstreckunghängt maßgeblich von der schnellen Realisierung dergepfändeten Forderung ab. Um die Erfolgsaussichten ihrergegebenenfalls auch klageweisen Einziehung zu beurteilen, ist derGläubiger auf Informationen des Schuldners und des Drittschuldnersangewiesen. Doch gerade die Auskunft des Drittschuldners führthäufig nicht weiter. „Vollstreckung effektiv“erläutert deshalb die Einzelheiten einer effektivenDrittschuldnererklärung nach § 840 ZPO und zeigtergänzende Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung und zurForderungsrealisierung auf. |
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