02.07.2009 | Forderungsvollstreckung
So pfänden Sie Rentenanwartschaften
von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
Künftig entstehende oder fällig werdende laufende Geldansprüche gegen einen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind pfändbar, sofern die Ansprüche in einem bereits bestehenden Sozialversicherungsverhältnis wurzeln (BGH VE 03, 130, Abruf-Nr. 030413). Das noch nicht rentennahe Alter des Schuldners steht einer Pfändung nicht entgegen. In letzter Zeit häufen sich Anfragen von Lesern zu einer entsprechenden Musterformulierung zur Pfändung von Rentenanwartschaften.
Musterformulierung: Pfändung von Rentenanwartschaften | ||||||||||||||||||||||||||||||||
An das AG - Vollstreckungsgericht - ...
Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
Hierdurch zeige ich an, dass ich den Gläubiger ... vertrete. Namens und in Vollmacht desselben beantrage ich, den nachstehenden PfÜB zu erlassen und seine Zustellung - an die Drittschuldner mit der Aufforderung nach § 840 ZPO - zu vermitteln. Drei Abschriften sind entsprechend beigefügt. Die Zahlung der Gerichtsgebühren ist durch ... erfolgt. Soweit das Gericht seine Zuständigkeit zum Erlass des Beschlusses nicht für gegeben erachtet, wird gemäß § 828 Abs. 3 ZPO bereits jetzt die unmittelbare Abgabe des Antrages an das örtliche zuständige Vollstreckungsgericht beantragt. Der Gläubiger ist - nicht - zum Abzug der Vorsteuer berechtigt.
Rechtsanwalt
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
In der Zwangsvollstreckungssache ... (Gläubiger) ./. ... (Schuldner)
Nach dem … (genaue Titelbezeichnung) des ... vom ..., Az. ..., dessen vollstreckbare Ausfertigung ich (nebst dem Kostenfestsetzungsbeschluss vom ..., Az. ...) und dem Zustellungsnachweis beifüge, hat der Gläubiger vom Schuldner zu beanspruchen:
Wegen dieser Ansprüche und in Höhe dieses Betrags - sowie wegen der Zustellungskosten für diesen Beschluss - werden die angeblichen Ansprüche des Schuldners gepfändet gegen Rentenversicherungsträger … - Drittschuldnerin -
auf Zahlung der ihm jetzt und künftig zustehenden Geldleistungen aus:
Altersrente, / aufgrund der bestehenden Rentenanwartschaft (BGH VE 03, 130) Witwenrente Versichertenrente Erwerbsminderungsrente Pension
Der Drittschuldnerin wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Dem Schuldner wird geboten, sich jeder Verfügung über die gepfändeten Ansprüche und Rechte einschließlich der Gestaltungsrechte, insbesondere ihrer Einziehung, zu enthalten. Dem Gläubiger werden die Rechte zur Einziehung überwiesen. Zugleich wird dem Schuldner aufgegeben, dem Gläubiger die zur Geltendmachung der Forderung nötigen Auskünfte zu erteilen und ihm die über die Forderung vorhandenen Urkunden, insbesondere den Bescheid über das Kurzarbeitergeld, herauszugeben.
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