01.07.2007 | Gerichtsvollziehervollstreckung
Immer Ärger mit dem Gerichtsvollzieherprotokoll
Die Redaktion erreichen immer wieder Leseranfragen zum notwendigen Inhalt, zur Auswertung und zu den Kosten von Gerichtsvollzieherprotokollen. Anlass genug für „Vollstreckung effektiv“ die wichtigsten Fragen hierzu systematisch darzustellen.
Gerichtsvollzieherprotokoll als wichtige Informationsquelle erkennen
Das Protokoll des Gerichtsvollziehers (GV) kann eine wichtige Informationsquelle für den Gläubiger sein. Dies zielt in drei Richtungen:
- Zum einen kann der Gläubiger anhand des Vollstreckungsprotokolls überprüfen, ob bei der Durchführung des Vollstreckungsverfahrens die dafür maßgeblichen Vorschriften beachtet wurden.
Praxishinweis: Ist dies nicht der Fall gewesen, kann der Gläubiger nach § 766 ZPO im Wege der Erinnerung vorgehen. Die Vollstreckungsmaßnahme muss dann ggf. wiederholt werden.
- Zum anderen kann der Gläubiger kontrollieren, ob die von dem GV in Ansatz gebrachten Kosten zutreffend berechnet wurden.
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