05.03.2009 | Gläubigertaktik
Abwrackprämie: Greifen Sie jetzt schnell zu!
von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
Anlässlich der Finanzmarktkrise hat die Bundesregierung durch das Konjunkturpaket II die Umweltprämie - besser bekannt als Abwrackprämie - ins Leben gerufen. Seither ist ein Run bei Autohändlern zu verzeichnen. Gläubiger können sich dies dadurch zu Nutze machen, indem sie die Prämie ihres Schuldners pfänden. Der folgende Beitrag zeigt, wie dies funktioniert.
Problem: Kenntnis von der Abwrackprämie ist schwierig
Das größte Problem für einen Gläubiger dürfte sein, zu erfahren, ob der Schuldner einen Anspruch auf die Prämie hat. Dies könnte sich gegebenenfalls direkt aus einer bereits abgegebenen eidesstattlichen Versicherung ergeben. Andernfalls ist denkbar, dass der Gläubiger positiv vom Vorhaben des Schuldners Kenntnis hat, sich ein neues Auto zulegen zu wollen.
Eckpunkte der Abwrackprämie
Die Prämie beträgt 2.500 EUR. Sie erhält nur, wer als privater Autohalter ein mindestens neun Jahre altes Auto verschrottet, das zumindest ein Jahr in seinem Besitz war und dafür einen Neu- oder Jahreswagen kauft bzw. least. Ein Jahreswagen ist ein Auto, das maximal ein Jahr auf einen in Deutschland zugelassenen Kfz-Händler oder Autohersteller zugelassen war.
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