01.02.2006 | Gläubigertaktik
Die 10 häufigsten Schuldnertricks: So können Gläubiger optimal reagieren
Wenn es darum geht, sich der Vollstreckung zu entziehen, werden die meisten Schuldner einfallsreich. Doch mit dem notwendigen Wissen können Gläubiger solche Versuche erfolgreich vereiteln.
1. Schuldner ist unbekannt verzogen
Ein beliebter Trick von Schuldnern ist es, sich nach einem Auszug aus ihrer bisherigen Wohnung bei den Meldebehörden nicht wieder zu melden.
Zunächst können Gläubiger zahlreiche Ermittlungsmöglichkeiten nutzen, z.B. Anfragen an das Einwohnermeldeamt, Postauskunft, Telefonbuch-Recherche oder Nutzung entsprechender CD-ROMs, Einsichtnahme in das Handelsregister beim AG oder Anfrage an das Registergericht am Firmensitz des Schuldners, die Handwerkskammer, oder Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis beim Wohnsitz-AG. Bei ausländischen Schuldnern kann eine Anfrage an das Ausländerzentralregister beim Bundesverwaltungsamt in Köln weiterhelfen. Die Auskunft steht Privatpersonen allerdings nur zu, wenn eine Negativauskunft des letzten Einwohnermeldeamts, die nicht älter als vier Wochen sein soll, und eine beglaubigte Ablichtung eines nach deutschem Recht gültigen Vollstreckungstitels vorgelegt wird. Letztere Voraussetzung kann auch durch Vorlage einer Aufforderung eines deutschen Gerichts an den Gläubiger, eine Auskunft des Ausländerzentralregisters einzuholen, erfüllt werden.
Praxishinweis: Bei bekanntem PKW-Kennzeichen erteilt die Zulassungsstelle Auskunft über die Anschrift des Halters, wenn in der Anfrage dargelegt wird, dass man die Adresse benötigt, um einen Anspruch, der im Zusammenhang mit dem öffentlichen Straßenverkehr steht, durchzusetzen (§ 39 StVG).
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