03.05.2011 | Kurz berichtet
Ansprüche in Kroatien verfolgen
Auch für Kroatien gibt die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Zagreb ein Merkblatt heraus, dass sich mit der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Forderungen befasst. Es kann im Einzelfall nützlich sein, zumindest die ersten Schritte einer Vollstreckung auf gesicherter Basis durchzuführen (www.iww.de/sl35).
Leserforum: Haben Sie Erfahrungen mit der Vollstreckung in Kroatien? Schreiben Sie uns (ve@iww.de). Wir kommen im Rahmen unserer Berichterstattung darauf zurück.
Weiterführende Hinweise
- Anschriftenermittlung in Kroatien: www.iww.de/sl36
- Apostille (Beglaubigungsform für Dokumente) und Urkundenverkehr im deutsch-kroatischen Verhältnis: www.iww.de/sl37
- Wesentliches zur Beglaubigung: www.iww.de/sl38
- Beschaffung von Urkunden: www.iww.de/sl39
- Anmerkungen zur Rechtsberatung und Rechtsverfolgung in Kroatien und Rechtsanwaltsliste: www.iww.de/sl40
Quelle: Ausgabe 05 / 2011 | Seite 73 | ID 144589