31.03.2011 | Kurz berichtet
Eigentümergemeinschaft kann Mietnebenkosten des Mieters eines Eigentümers pfänden
Der Eigentümer (Schuldner) schuldete der Eigentümergemeinschaft (Gläubigerin) Hausgeld. Er hatte die Wohnung an einen Mieter vermietet. Das Hausgeld wurde überwiegend dazu verwendet, die Versorgung der Wohnungen mit Medien sicherzustellen.
Ausnahmsweise waren in diesem Fall die Mietnebenkosten im Rahmen ihrer Zweckbestimmung pfändbar (LG Chemnitz 17.12.10, 6 S 261/10). Denn der Eigentümer hatte die Nebenkosten nicht zweckentsprechend verwendet, wohl aber die Eigentümergemeinschaft. Daher entspricht die Pfändung letztlich den Interessen des Mieters.
Quelle: Ausgabe 04 / 2011 | Seite 55 | ID 143494