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  • 01.04.2005 | Leser-Erfahrungsaustausch

    Der Vollstreckungs-Tipp des Monats

    Häufig sind es die ungewöhnlichen Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckungssache erfolgreich zu beenden. Diese Fälle wollen wir sammeln und an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch veröffentlichen.  

     

    Daher unsere Bitte: Schildern Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Bei Veröffentlichung erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW-Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Bergstraße 18, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596/92280, E-Mail: ve@iww.de.  

     

    Vollstreckungs-Tipp des Monats: Wie gewonnen, so zerronnen

    Unsere Leserin, ReNo-Fachangestellte Petra Heinze, Hameln, schilderte uns folgenden Fall:  

     

    In der örtlichen Tages-Zeitung erschien ein Artikel über einen Mann, der beim BINGO-LOTTO-Spiel eine Kreuzfahrt im Wert von ca. 9.000 EUR gewonnen hatte. Es stellte sich bei der Lektüre heraus, dass es sich um einen Schuldner handelte, der sich seiner Unterhaltspflicht entzog. Die Forderung belief sich auf ca. 8.550 EUR.  

     

    Die Leserin brachte eine Pfändung bei der Lottogesellschaft aus. Da es sich um einen Unterhaltstitel handelte, nutzte der Gläubigerin die Kreuzfahrt nur scheinbar nichts. Auf Grund eines Telefonats mit der Lottogesellschaft stellte sich nämlich heraus, dass bei Pfändung aus einem Unterhaltstitel der Drittschuldner nach seinen AGB den Sachgewinn in einen Geldgewinn umwandeln konnte. Daraufhin erhielt die Gläubigerin die Forderung vom Drittschuldner ausgezahlt. Der Schuldner musste sich mit einem Restbetrag in Höhe von ca. 450 EUR begnügen und durfte zu Hause bleiben.