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  • 01.06.2006 | Leser-Erfahrungsaustausch

    Der Vollstreckungs-Tipp des Monats

    Häufig sind es die ungewöhnlichen Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckungssache erfolgreich zu beenden. Diese Fälle wollen wir sammeln und an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch veröffentlichen. Daher unsere Bitte: Schildern Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Bei Veröffentlichung erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW-Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Bergstraße 18, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-80, E-Mail: ve@iww.de.  

     

    Heute berichten wir über einen Fall unserer Leserin, Rechtsanwaltfachangestellte Daniela Duscha, Rostock. Beinahe unglaublich, aber wahr: Ihr verhalf ein Tankstopp zum Vollstreckungserfolg.  

     

    Vollstreckungs-Tipp des Monats: Tanken mit Folgen

    Mandant M. war die Vergütung schuldig geblieben. Die Forderung wurde tituliert und dann tat sich – wie allzu oft – erst einmal nichts. Zufällig sah eine Kollegin unserer Leserin den M. an einer Tankstelle. Sie warf einen Blick ins Fahrzeuginnere. Dort lag eine Jacke mit dem Aufdruck „DRK“. Bereits am nächsten Tag nahm die Kanzlei unserer Leserin Kontakt zum örtlichen DRK auf und fragte, ob dieser als Arbeitgeber des M. nicht auf M. im Hinblick auf eine Ratenzahlung einwirken könne. Sonst müssten Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden. Zwar wiegelte der Gesprächspartner ab, er könne nicht weiterhelfen. Schon eine Woche später zahlte M. aber gleichwohl.  

     

    Quelle: Ausgabe 06 / 2006 | Seite 108 | ID 91450