01.07.2005 | Leser-Erfahrungsaustausch
Der Vollstreckungs-Tipp des Monats
Häufig sind es die ungewöhnlichen Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckungssache erfolgreich zu beenden. Diese Fälle wollen wir sammeln und an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch veröffentlichen.
Daher unsere Bitte: Schildern Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Bei Veröffentlichung erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW-Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Bergstraße 18, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-80, E-Mail: ve@iww.de.
Unsere Leserin Brigitte Pokrandt, Vollziehungsbeamtin, Hannover, weiß von einem Fall zu berichten, bei dem es sich ausgezahlt hat, keine „08/15-Vollstreckung“ durchzuführen. Während ihrer Tätigkeit als Sachbearbeiterin in einem Inkassounternehmen konnte sie so eine Forderung in Höhe von immerhin 15.000 EUR realisieren.
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