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  • 31.08.2010 | Leser-Erfahrungsaustausch

    Vollstreckungs-Tipp 1 des Monats

    Heute berichten wir zunächst über den Fall unseres Lesers Ove Jannsen, Inkassounternehmer, Niebüll. Er ist nicht alltäglich. Zwar handelt es sich nicht um einen klassischen „Vollstreckungs-Tipp“, aber viele Leser haben ähnliche Situationen bestimmt schon erlebt und entsprechende Schreiben vielleicht in einer Mappe „Kurioses“ abgelegt. Schmunzeln ist erlaubt ...  

     

    Vollstreckungs-Tipp des Monats 1: Fliegende Atom-U-Boote

    Unser Leser hatte Schuldner S. wegen einer Forderung angeschrieben. Doch statt zu zahlen oder sich auch nur irgendwie zur Sache einzulassen, ging S. zum Gegenangriff über. Zunächst verlangte er von unserem Leser eine „Datenschutzauskunft“. Im Zuge dieser Auskunft sollte unser Leser dem S. folgende Unterlagen vorlegen:  

     

    1. Vollmacht im Original,
    2. GmbH-Anmeldung,
    3. Kontounterlagen im Original,
    4. Geld-Empfangsvollmacht,
    5. aktuelle Wohnanschrift mit Nachweis sowie
    6. Namen und Anschriften der Kinder und Eltern unseres Lesers.

     

    Der Rest des Schreibens hier im Wortlaut:  

     

    „Aufgrund der Gesamtumstände muss ich davon ausgehen, dass Sie mit den fliegenden Atom-U-Booten zusammenarbeiten und mit Hilfe von Gedankenfunkstrahlen versuchen, mir mein Hirn auszusaugen. Hierbei handelt es sich um einen schweren Fall von Hirn- und Gedankensaugerei. Aufgrund der Vorgänge kann ich beweisen, dass Sie zu denen gehören. Wegen Ihrer schweren Schuld haben Sie sicher Verständnis, dass Weiterungen eintreten, falls Sie meine Fragen nicht peinlich genau beantworten.“  

     

    Quelle: Ausgabe 09 / 2010 | Seite 165 | ID 138173