02.07.2010 | Leser-Erfahrungsaustausch
Vollstreckungs-Tipp 1 des Monats
Oft sind es die ungewöhnlichen Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckungssache erfolgreich zu beenden. Diese Fälle wollen wir sammeln und an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch veröffentlichen.
Daher unsere Bitte: Schildern Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Bei Veröffentlichung erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW-Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.
Heute berichten wir zunächst über einen Fall unserer Leserin, Rechtsanwaltsfachangestellte Sylvia Weinmann, Altdorf.
Vollstreckungs-Tipp des Monats 1: Süße Kätzchen |
Die Kanzlei unserer Leserin musste eine Forderung von ca. 20.000 EUR eintreiben. Schuldner S. versuchte immer wieder durch angekündigte Ratenzahlungen die Zwangsvollstreckung abzuwenden. Er zahlte jedoch nie. Das Vermögensverzeichnis wies keinerlei Pfändungsmöglichkeiten auf. S. war offenbar völlig überschuldet.
Eines Tages entdeckte unsere Leserin eine Zeitungsanzeige. Dort inserierte jemand Main Coon Katzen zum Verkauf. Unsere Leserin rief unter der angegebenen Telefonnummer an, um sich die Katzen anzusehen. Sie kaufte schließlich davon zwei Stück. Nachdem unsere Leserin dann einige Wochen später in der Kanzlei zufällig die Akte des S. in die Hand bekam, kam ihr dessen Name seltsam bekannt vor. Und siehe da: Adresse und Name stimmten mit dem Katzenverkäufer überein.
Unsere Leserin reagierte sofort: Sie schrieb den S. an und wies darauf hin, dass er die Main Coon Zucht in seinem Vermögensverzeichnis verschwiegen hatte. Sie machte ihm auch die möglichen Folgen dieses Verschweigens deutlich. Sie forderte S. zudem auf, sich umgehend mit ihr zwecks Zahlung in Verbindung zu setzen. Er wolle doch sicher eine Pfändung der Main Coon Zucht und eine Inanspruchnahme wegen seiner falschen eidesstattlichen Versicherung vermeiden.
Gleich am nächsten Tag rief S. bei unserer Leserin an. Und nicht nur das: Er kam sogar noch am selben Tag vorbei, leistete eine Barzahlung und richtete einen Dauerauftrag bei seiner Bank über einen Betrag von 500 EUR monatlich ein. Unsere Leserin freute sich über diesen Vollstreckungserfolg. Ein schlechtes Gewissen hatte sie in diesem Fall aber auch, da sie ihre zwei süßen Katzen ja schließlich dem S. zu verdanken hatte. |
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