04.06.2009 | Leser-Erfahrungsaustausch
Vollstreckungs-Tipp des Monats 1
Oft sind es die ungewöhnlichen Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen. Diese Fälle wollen wir sammeln und an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch veröffentlichen. Daher unsere Bitte: Schildern Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Bei Veröffentlichung erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW-Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.
Heute berichten wir über zwei Fälle, in denen die Internet-Suchmaschine „Google“ hilfreich für die erfolgreiche Vollstreckung war. In Fall 1 berichtet unsere Leserin, Susanne Wagner, Rechtsanwaltsfachangestellte, Dresden, von einer nicht alltäglichen Konstellation aus Auslandsvollstreckung, Zufall und gezielter Internet-Recherche. Fall 2 stammt von Dieter Belz, Gastronomieleiter Messe Essen a.D. Er zeigt, wie wertvoll es für die Vollstreckung sein kann, wenn sich der Gläubigervertreter detaillierte Kenntnisse über den Schuldner und dessen evtl. Dienstleistungsverhältnisse verschafft.
Vollstreckungs-Tipp des Monats 1: Der musizierende Geschäftsführer |
Gegen Schuldner A. und seine Lebensgefährtin B. wurde gesamtschuldnerisch ein VB erwirkt. Unsere Leserin stellte fest, dass B. bei einer in Tschechien ansässigen X.-GmbH als Angestellte ein Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenzen bezog. Außerdem war sie hoch verschuldet, sodass sie zwischenzeitlich ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren anstrebte. A. war der Geschäftsführer der X.-GmbH. Die weitere Vollstreckung würde sich also schwierig gestalten.
Einige Zeit später fiel unserer Leserin beim Lesen eines Flyers für ein Stadtteilfest zufällig der Name des A. ins Auge. Sie las, der in der Musikszene bekannte A. trete in einer kleinen Kneipe schon am nächsten Tag auf.
Zu Hause angelangt, „googelte“ unsere Leserin den A. Dies ergab weitere Konzerttermine in der nächsten Zeit in Deutschland, u.a. bei einer größeren Veranstaltung, die sich im Rahmen einer Konzertreihe über mehrere Tage erstreckte. Unsere Leserin zögerte nicht: Sie pfändete die Ansprüche des A. gegen Drittschuldner C. (den Veranstalter) aus dem Gastspielvertrag entsprechend den Regelungen für Arbeitseinkommen.
Einige Tage vor dem Konzerttermin meldete sich der Rechtsanwalt R. des A. und teilte mit, dass die Hälfte der Forderung sofort beglichen werde und die andere Hälfte bis zum Jahresende! Somit kam G. dank des Internets kurzfristig zu seinem Geld und eine schwierige Vollstreckung im Ausland konnte umgangen werden. |
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