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  • 04.09.2008 | Leser-Erfahrungsaustausch

    Vollstreckungs-Tipp des Monats 2

    Oft sind es die ungewöhnlichen Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckungssache erfolgreich zu beenden. Diese Fälle wollen wir sammeln und an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch veröffentlichen.  

     

    Daher unsere Bitte: Schildern Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Bei Veröffentlichung erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW-Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.  

     

    In dieser Ausgabe berichten wir über die Erfahrungen unseres Lesers RA Gerd Eimers, Berlin.  

     

    Vollstreckungs-Tipp 2: Neulich beim Italiener

    Mandant M. unseres Lesers hatte eine Forderung gegen den Inhaber L. eines angesagten Restaurants, das erst abends öffnete. Bankverbindungen waren nicht bekannt. Es kam daher nur die Pfändung durch den Gerichtsvollzieher in Frage. Diese dauert lange. Vor 21.00 Uhr wäre sie zudem hier kaum aussichtsreich gewesen. Eine Pfändung zur Nachtzeit wiederum bedarf der richterlichen Anordnung. Dieses Verfahren ist umständlich und verzögert die Angelegenheit.  

     

    Doch unser Leser stellte beim Besuch des Restaurants fest: An der Eingangstür war eine Tafel angebracht, welchen Kreditkartenorganisationen der L. angehörte. Unser Leser pfändete daher den Zahlungsanspruch des L. gegen eine dieser Organisationen. Sie zahlte als Drittschuldner binnen kurzer Zeit.