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  • 01.12.2010 | Leser-Erfahrungsaustausch

    Vollstreckungs-Tipp des Monats

    Heute berichten wir über den Fall unserer Leserin Anja Pommerening, Rechtsanwälte Kapitain, Knicker & Kollegen, Homburg. Das Geschilderte zeigt: Im Einzelfall kann es durchaus Sinn machen, abzuwarten und stattdessen später zu vollstrecken. Zudem gibt unsere Leserin am Ende einen nützlichen Tipp für die häufig vorkommende Vollstreckung gegen Handwerksbetriebe.  

     

    Vollstreckungs-Tipp des Monats: Abwarten und Tee trinken

    Die Eheleute M. und F. waren Gesamtschuldner. Der M. arbeitete als Koch. Er verdiente offiziell nur Beträge unter der Pfändungsfreigrenze. Später meldete er Insolvenz an. Seine Ehefrau F. war über Jahre hinweg Hausfrau und ebenfalls pfandlos.  

     

    Aus Kostengründen verzichtete unsere Leserin daher längere Zeit auf Vollstreckungsmaßnahmen. So wähnten sich M. und F. in Sicherheit.  

     

    Noch während des Insolvenzverfahrens des M. eröffnete die F. Jahre später ein Hotel und Restaurant, in dem M. als Koch angestellt war. Sie kündigte in der Tagespresse eine große Eröffnungsveranstaltung mit Tanz an.  

     

    Unsere Leserin beauftragte daraufhin den Gerichtsvollzieher X. Und siehe da: Das Lokal der F. war bereits gut gefüllt, als der X. eine Kassenpfändung durchführte.  

     

    Da half auch das Insolvenzverfahren des M. nichts. Die F. wurde nämlich hierdurch nicht geschützt.  

     

    Und noch ein Tipp unserer Leserin: Bei Forderungen gegen mittelständische Handwerksbetriebe hat es sich ausgezahlt, ab und zu die Umgebung neu erschlossener Baugebiete zu besichtigen. Da Handwerker in der Regel vor den Häusern parken, an denen sie zu tun haben, und sich die Firmenbezeichnung meist am Fahrzeug befindet, ist es ein Leichtes, Hauseigentümer als potenzielle Drittschuldner zu ermitteln und sie dann später in Anspruch zu nehmen.  

     

    Oft sind es die ungewöhnlichen Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckungssache erfolgreich zu beenden. Diese Fälle wollen wir sammeln und an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch veröffentlichen.  

     

    Daher unsere Bitte: Schildern Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Bei Veröffentlichung erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW-Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.