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  • 30.07.2010 | Leser-Erfahrungsaustausch

    Vollstreckungs-Tipp des Monats

    Heute berichten wir über einen Fall unserer Leserin Katy Klöß, Rechtsfachwirtin, Dresden. Der Fall zeigt, dass gesundes Misstrauen und ein bisschen Recherche oft die erstaunlichsten Fakten über Schuldner zu Tage bringen.  

     

    Vollstreckungs-Tipp des Monats: Der faktische Geschäftsführer

    Der Schuldner S. war Geschäftsführer einer GmbH, die sich auf den Verkauf von Industriemaschinen aus zweiter Hand spezialisiert hatte. Etwa ein halbes Jahr vor der Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens gegen S. gab er seine Geschäftsführer-Stellung an seine Ehefrau E. ab. Das Insolvenzverfahren wurde im Oktober 2006 eröffnet.  

     

    Aus den Berichten des Insolvenzverwalters ergab sich, dass S. sodann nach B. verzogen war und von E. getrennt lebte. Eigene Einkünfte hatte S. angeblich nicht. Er lebe von Zuwendungen der E. in Höhe von 400 EUR monatlich. Allerdings hatte er auch angegeben, eine Wohnung zu einer monatlichen Miete von 300 EUR bezogen zu haben. Schon allein diese Kosten-Einkünfte-Relation ließ unsere Leserin aufhorchen.  

     

    Ihre Internet-Recherchen ergaben, dass S. auf entsprechenden Websites weiterhin als erster Ansprechpartner für Maschinenverkäufe genannt wurde. Aus dem Handelsregister entnahm unsere Leserin, dass dem S. im Mai 2007 sogar Einzelprokura zum Abschluss der Geschäfte der GmbH eingeräumt worden war.  

     

    Gleichwohl behauptete der S. weiterhin während des gesamten Insolvenzverfahrens steif und fest, nicht für die GmbH tätig zu sein und in B. zu wohnen.  

     

    Unsere Leserin rief daher bei der GmbH an. Sofort meldete sich der S. Außerdem fand unsere Leserin über das Internet heraus, dass E. eine große Villa in B. verkaufte. Als Ansprechpartner für den Verkauf war S. mit seiner Handynummer angegeben.  

     

    Damit war nachgewiesen, dass S. nicht arbeits- und mittellos war.  

     

    Oft sind es die ungewöhnlichen Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckungssache erfolgreich zu beenden. Diese Fälle wollen wir sammeln und an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch veröffentlichen.  

     

    Daher unsere Bitte: Schildern Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Bei Veröffentlichung erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW-Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.