30.10.2009 | Leser-Erfahrungsaustausch
Vollstreckungs-Tipp des Monats
Oft sind es die ungewöhnlichen Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckungssache erfolgreich zu beenden. Diese Fälle wollen wir sammeln und an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch veröffentlichen. Daher unsere Bitte: Schildern Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Bei Veröffentlichung erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW-Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.
Heute berichten wir über einen Fall, der wieder einmal belegt, dass das „Vollstreckungsglück“ oft mit den Tüchtigen ist. Im Fall unserer Leserin, N.K., Rechtsanwaltsfachangestellte, Duisburg, kam dann noch ein ergiebiges Telefongespräch hinzu.
Vollstreckungs-Tipp des Monats: Auch Schuldner haben Mütter |
Der Mandant unserer Leserin hatte gegen Schuldner S. eine Forderung in Höhe von ca. 8.000 EUR. Titel und Kostenfestsetzungsbeschluss lagen vor. Da der S. einerseits nicht zahlte, andererseits aber auch noch keine eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte, stellte unsere Leserin einen Kombiauftrag.
Die Zwangsvollstreckung verlief fruchtlos. Aus der eidesstattlichen Versicherung gingen eine Kontoverbindung sowie als Einkommen Lohn in bestimmter Höhe hervor. Beides pfändete unsere Leserin. Die Kontopfändung brachte einen Teilerfolg.
Daraufhin rief der S. erbost bei unserer Leserin an. Er wurde laut und behauptete, nie seien ihm irgendwelche Titel zugestellt worden. Auf Vorhalt des Zustellungsvermerks entgleiste der S. verbal völlig, sodass unsere Leserin das Gespräch beendete. Die Lohnpfändung verlief ergebnislos, da Vorpfändungen vorlagen.
Unsere Leserin nahm sich daraufhin die Akte des S. erneut vor. Sie entdeckte eine Telefonnummer, die sie bislang übersehen hatte, und rief dort an. Es meldete sich die Mutter des S., die M. Unsere Leserin kam mit der M. ins Gespräch. Diese war sehr mitteilsam und plauderte „aus dem Nähkästchen“. So erfuhr unsere Leserin, dass S. sich nicht nur bei der X.-Versicherung gut aufgehoben fühlt, sondern auch, dass S. dort als Versicherungsvertreter arbeitet.
Dies und die Tatsache, dass er dort erhebliche Provisionsgelder bezog, hatte S. natürlich verschwiegen. Unsere Leserin erwirkte bei der X. zunächst ein vorläufiges Zahlungsverbot, da sich das PfÜB-Verfahren in die Länge zog. Dann erhielt sie die Drittschuldnererklärung.
Schon nach drei Monaten war die komplette Forderung durch Zahlungen der X. getilgt. Von ihrem Mandanten erhielt unsere Leserin - zu Recht - ein großes Lob. |