01.12.2006 | Leser-Erfahrungsaustausch
Vollstreckungs-Tipp des Monats
Oft sind es die ungewöhnlichen Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckungssache erfolgreich zu beenden. Diese Fälle wollen wir sammeln und an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch veröffentlichen.
Daher unsere Bitte: Schildern Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Bei Veröffentlichung erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW-Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.
Heute berichten wir über die Fälle unserer Leserin, Rechtsanwaltsfachangestellte Regina Stuhlmüller, Kanzlei Wild, Gregor und Kollegen, Metzingen.
Vollstreckungs-Tipp des Monats: Erfolgreiche Banken-Recherche |
Die Kanzlei unserer Leserin hatte eine Forderung gegen den eigenen Mandanten M., der das Anwaltshonorar nicht zahlte. Bereits die Zustellung des Mahnbescheids war schwierig. Als endlich ein Vollstreckungsbescheid erwirkt war, erhielt die Kanzlei zufällig einen Hinweis, wo sich M. aufhielt: in einem kleinen Ort in einem anderen Bundesland. Die Erfahrung lehrt, dass auch „verschwundene“ Schuldner im Umkreis ihres Wohnorts ein Konto bei einer Bank unterhalten. Unsere Leserin ermittelte also zunächst mit Hilfe des Internets die im Umkreis des M. ansässigen Volksbanken und Sparkassen. Sie fragte dort dann ganz einfach danach, ob der M. Kunde sei. Nur eine Bank hatte eine Rückfrage (Geburtsdatum des M.), die unsere Leserin leicht beantworten konnte. So erfuhr sie, dass M. bei zwei Banken Konten hatte und konnte die Vollstreckung weiter betreiben (s. VE 04, 93). |
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