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  • 01.07.2007 | Leser-Erfahrungsaustausch

    Vollstreckungs-Tipp des Monats

    Oft sind es die ungewöhnlichen Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckungssache erfolgreich zu beenden. Diese Fälle wollen wir sammeln und an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch veröffentlichen.  

     

    Daher unsere Bitte: Schildern Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Bei Veröffentlichung erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW-Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.  

     

    Vollstreckungs-Tipp: Online-Banking lohnt auch in der ZV

    Schuldner S., ein Unternehmer, hatte eine Rechnung des Gläubigers G. zunächst in monatlichen Raten abgezahlt. Nachdem S. die Raten nicht mehr zahlte, übergab G. den Fall hinsichtlich der Restforderung an die Kanzlei unserer Leserin. Diese erwirkte ein Versäumnisurteil und S. meldete sich bei unserer Leserin, um erneute Ratenzahlung zu erbitten.  

     

    G. erklärte sich damit einverstanden. Dem S. wurde eine Teilzahlungsvereinbarung übersandt, die er auch unterschrieb. Daraufhin zahlte er zwei Raten – jeweils nach telefonischer Erinnerung. Die Ausrede: Das Geld sei schon unterwegs.  

     

    Nachdem es unserer Leserin lästig wurde, ständig den Raten hinterherzulaufen, beantragte sie einen PfÜB hinsichtlich des Kontos des S., das auf seinem Briefbogen zu finden war. Die Drittschuldnerin teilte jedoch mit, das Konto bestehe nicht mehr. Nach Zustellung des PfÜB rief S. bei unserer Leserin an und bat darum, die Ratenzahlung fortführen zu dürfen. Dies bewilligte der G.  

     

    Doch wie nicht anders zu erwarten war: Das Spielchen ging von vorne los. Ständig musste S. an die Fortführung der Ratenzahlung erinnert werden. Nachdem die Raten wieder einmal nicht pünktlich eingegangen waren, kam unsere Leserin auf eine Idee: Sie zog über Online-banking die letzten beiden Eingänge und druckte sich die Umsatzdetails aus. Dort waren zwei neue Kontonummern zu sehen.  

     

    Daraufhin beantragte unsere Leserin einen neuen PfÜB hinsichtlich dieser Konten. Kurze Zeit später rief S. an. Er begreife nicht, warum sein Konto gesperrt würde. Er zahle doch schließlich Raten. Außerdem bringe die Maßnahme sowieso nichts. Er bot sodann eine etwas größere Rate gegen Freigabe des Kontos an, worauf unsere Leserin sich aber nicht mehr einließ.  

     

    Unsere Leserin erhielt von der Drittschuldnerin dann die Mitteilung, dass sich ein geringer Betrag auf dem Konto befände, der an sie ausgezahlt werde. Zwei Tage später überweis S. überraschend auf das Geschäftskonto unserer Leserin den kompletten Restbetrag. S. hatte also einen größeren Eingang erwartet und wollte unbedingt sein Konto wieder freibekommen.