06.10.2008 | Leser-Erfahrungsaustausch
Vollstreckungs-Tipp des Monats
Oft sind es die ungewöhnlichen Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckungssache erfolgreich zu beenden. Diese Fälle wollen wir sammeln und an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch veröffentlichen. Daher unsere Bitte: Schildern Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Bei Veröffentlichung erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW-Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.
In dieser Ausgabe berichten wir über die Erfahrungen unseres Lesers Dipl.-Oec. Thomas Schneider, Duisburg.
Vollstreckungs-Tipp: Urlaubsfreuden |
Vor dem unerfreulichen Ende der Geschäftsbeziehung und der eidesstattlichen Erklärung des Schuldners S. war dieser mit Gläubiger G. befreundet. Gemeinsam unternahmen sie mit L. jährliche exklusive Radtouren in ferne Länder. Verständlicherweise wollte G. künftig auf den gemeinsamen Urlaub verzichten. Im Gespräch mit L. fand er jedoch heraus, dass L. und S. im kommenden Jahr eine Tour durch Neuengland gebucht hatten. Da der Reiseanbieter immer der gleiche war, kannte G. von vergangenen Reisen Preise und Zahlungsbedingungen.
In der Vergangenheit hatten die Freude immer frühzeitig ihre Reisen bezahlt, um in den Genuss von Rabatten zu kommen. Vierzehn Tage vor Antritt der Reise informierte G. den S. über eine mögliche Pfändung von dessen Anzahlung. Dieser beglich binnen einer Woche die ausstehende Forderung. |