02.04.2009 | Leser-Erfahrungsaustausch
Vollstreckungs-Tipp des Monats
Oft sind es die ungewöhnlichen Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckungssache erfolgreich zu beenden. Diese Fälle wollen wir sammeln und an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch veröffentlichen.
Daher unsere Bitte: Schildern Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Bei Veröffentlichung erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW-Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.
Heute berichten wir über einen Fall unserer Leserin, Janina Schmitt, Rechtsanwaltsfachangestellte und Zwangsvollstreckungs-Sachbearbeiterin, Schweinfurt. Die Lektüre des Falls zeigt wieder einmal, dass sich Hartnäckigkeit in der Vollstreckung meist auszahlt und oft auch noch der Zufall dem Tüchtigen zu Hilfe kommt.
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