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  • 01.05.2005 | Leserforum

    Anhebung der Pfändungsfreigrenzen zum 1.7.05 gesetzwidrig?

    von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

    Zum 1.7.05 werden die Pfändungsfreigrenzen um 5,93 Prozent erhöht (BGBl. I, 493). Mehrere Leser halten die beabsichtigte Erhöhung für gesetzwidrig. Zu Recht?  

     

    Der Gesetzeswortlaut und die Folgen

    § 850c Abs. 2a ZPO bestimmt Folgendes:  

     

    Der Wortlaut von § 850c Abs. 2a ZPO

    „Die unpfändbaren Beträge nach Abs. 1 und Abs. 2 S. 2 ändern sich jeweils zum 1.7. eines jeden zweiten Jahres, erstmalig zum 1.7.03, entsprechend der im Vergleich zum jeweiligen Vorjahreszeitraum sich ergebenden prozentualen Entwicklung des Grundfreibetrags nach § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG; der Berechnung ist die am 1.1. des jeweiligen Jahres geltende Fassung des § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG zu Grunde zu legen. Das Bundesministerium der Justiz gibt die maßgebenden Beträge rechtzeitig im Bundesgesetzblatt bekannt.“