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  • 01.08.2000 · Fachbeitrag · Leserforum

    Darlegungspflicht des Gläubigers im Rahmen einer Drittschuldnerklage?

    | Frage: Amateurrennfahrer Schuldner S. arbeitet in einer GmbH, die im Bereich Motorsport auf das Tuning von Sportwagen spezialisiert ist. S. ist dort - angeblich - auf Halbtagsbasis mit einem Nettoeinkommen von 1.200 DM beschäftigt. Alleingesellschafterin und Geschäftsführerin der GmbH ist die Lebensgefährtin des S. Die ganze Firma, die noch zwei Mitarbeiter beschäftigt, steht und fällt aber mit den Beziehungen und dem Fachwissen des S. Dieser wird auch in zwei Fachpublikationen als Chef der GmbH dargestellt und ist in Motorsportkreisen als fachliche Kompetenz anerkannt. |