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  • 01.06.2003 · Fachbeitrag · Leserforum

    Unterhaltsberechtigte Mitverdiener:Teilweiser Wegfall bei Unterhaltsansprüchen von Kindern

    | Unterhaltsberechtigte Mitverdiener sind bei der Berechnung des unpfändbaren Betrags auf Antrag des Gläubigers teilweise nicht zu berücksichtigen (VE 00, 130). Interessant wird dies für Gläubiger, wenn sowohl der Schuldner als auch dessen Ehegatte Mitverdiener sind und darüber hinaus gemeinsame Kinder Unterhaltsansprüche haben. Rechtsanwälte Dr. Horn, Fischer & Collegen, Konstanz, teilten uns dazu ihre Erfahrungen unter Berufung auf eine interessante Entscheidung des LG Konstanz (14.2.03, 12 T 363/02, n.v., Abruf-Nr. 031199) mit. |