01.04.2005 | Leserservice
Die wichtigsten Rentenversicherungsträger
In VE 04, 71, haben wir ausführlich über die Pfändung von Rentenversicherungsansprüchen berichtet. Nachdem der BGH entschieden hat, dass Rentenversicherungsansprüche (VE 03, 130, Abruf-Nr. 030413) und Erwerbsunfähigkeitsrenten (VE 04, 62, Abruf-Nr. 032508) unabhängig vom Lebensalter und der bereits begründeten Anwartschaft gepfändet werden dürfen, muss diese Vollstreckungsform zum Standardrepertoire jedes Anwalts gehören. Auf vielfachen Leserwunsch haben wir die Adressen der wichtigsten Rentenversicherungsträger, vor allem der Bundesversicherungsanstalt und der Landesversicherungsanstalten als mögliche Drittschuldner zusammengestellt. Abonnenten stellen wir die Adressenliste kostenlos in unserem Online-Service zur Verfügung (siehe 2. Umschlagseite).