04.03.2010 | Letzte Meldung
BVerfG kippt Hartz IV-Regelsätze
Das BVerfG hat am 9.2.10 (1 BvL 1/09; 1 BvL 3/09; 1 BvL 4/09, Abruf-Nr. 100626, 100627 und 100628) die bisherigen Hartz IV-Regelsätze gekippt und eine Neuregelung bis zum 31.12.10 gefordert. Die Entscheidung wird auch Auswirkungen bei der privilegierten Vollstreckung in Arbeitseinkommen wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche nach § 850d Abs. 1 ZPO und Deliktsforderung nach § 850f Abs. 2 ZPO haben. „Vollstreckung effektiv“ hält Sie auf dem Laufenden!
Quelle: Ausgabe 03 / 2010 | Seite 56 | ID 133977