01.03.2001 · Fachbeitrag · Lohnpfändung
Die Pfändung von Eigengeld Strafgefangener
| Die häufig vertretene Ansicht, dass bei in der Haftanstalt einsitzenden Schuldnern nichts mehr zu holen ist, ist falsch. Gerade bei länger Inhaftierten sind durchaus Befriedigungschancen vorhanden. Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang der Zugriff auf das so genannte Eigengeld. Durch die Neufassung des StVollzG wurde außerdem der Arbeitslohn für Strafgefangene zum 1.1.01 von bisher 215 auf jetzt 400 DM monatlich nahezu verdoppelt (BR-Drucksache 812/00). Im Einzelnen gilt Folgendes: |
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