01.08.2000 · Fachbeitrag · Lohnpfändung
Erhöhter Pfändungsbetrag bei Addition von Einkommen und Naturalien
| In „Vollstreckung effektiv“ Nr. 7/2000, Seiten 89 ff., ist die mögliche Addition zu Zwecken der Pfändung dargestellt worden, wenn ein Schuldner mehrere Arbeitseinkommen und/oder Sozialleistungen von verschiedenen Drittschuldnern bezieht. Die Zusammenrechnung bewirkt, dass der Schuldner für seine gesamten Bezüge nur einen einzigen Pfändungsfreibetrag in Anspruch nehmen und der Gläubiger im Ergebnis einen höheren Betrag pfänden kann. Der folgende Beitrag geht auf effektive Zusammenrechnungsmöglichkeiten bei dem Bezug von Naturalleistungen ein. |
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