01.01.2001 · Fachbeitrag · Lohnpfändung
Erhöhung des pfändbaren Betrags bei Änderungen der Schuldnerverhältnisse
| Häufig ändern sich die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Schuldners während einer laufenden Lohnpfändung. Würden sie berücksichtigt, müssten sie sich auf die Höhe der pfändbaren Beträge zu Gunsten des Gläubigers auswirken. Insbesondere aber bei Gehaltserhöhungen lehrt die Praxis, dass dabei sowohl auf Drittschuldner- als auch auf Gläubigerseite Fehler gemacht werden, die zum Misserfolg der Vollstreckung führen. Der folgende Beitrag weist daher auf typische Fehlerquellen hin und gibt Hilfestellungen, mit welchen richtigen Anträgen eine Erhöhung der pfändbaren Beträge erreicht werden kann. |
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