01.01.2001 · Fachbeitrag · Lohnpfändung
Nochmals: Die teilweise Nichtberücksichtigung unterhaltsberechtigter Mitverdiener
| In „Vollstreckung effektiv“ 10/00, Seiten 130 ff., wurden zwei Berechnungsmethoden erläutert, wie der pfändbare Betrag des schuldnerischen Einkommens zu berechnen ist, wenn einer oder mehrere Angehörige des Schuldners eigenes Einkommen unterhalb des Sozialhilfesatzes beziehen. Dazu ist nun eine weitere Berechnung des LG Saarbrücken bekannt geworden, die für den Gläubiger noch günstiger ist. Hier die wichtigsten Einzelheiten: |
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