01.06.2000 · Fachbeitrag · Lohnpfändung
Was Sie beim Zusammentreffen von Gehaltsabtretung und Lohnpfändung beachten müssen
| In der vollstreckungsgerichtlichen Praxis treffen Lohnpfändung und -abtretung oft aufeinander. Häufig sind die Fälle, in denen der Gläubiger nach einer Lohnpfändung im Rahmen der Drittschuldnererklärung den Hinweis erhält, dass bereits eine Gehaltsabtretung bezüglich der gepfändeten Leistung vorliegt. Der folgende Beitrag erläutert die problematischen Schnittstellen, wenn die Abtretung von Lohnansprüchen mit einer Gehaltspfändung zusammentrifft. Zu den Besonderheiten beim Zusammentreffen einer „gewöhnlichen Lohnabtretung“ mit einer Lohnpfändung bevorrechtigter Ansprüche bzw. beim Zusammentreffen einer Lohnabtretung wegen Unterhalts mit einer Lohnpfändung gewöhnlicher Ansprüche folgt in der nächsten Ausgabe ein Beitrag. |
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