01.08.2001 · Fachbeitrag · Musterantrag
Pfändung und Überweisung eines Taschengeldanspruchs
| In „Vollstreckung effektiv“ 2/00,Seite 26, wurde erläutert, wie der Taschengeldanspruch zwischenEhegatten gepfändet werden kann. Die bestehenden Streitfragensollten durch einen Gesetzentwurf des Landes Baden-WürttembergBT-Drucksache 14/1518,www.parlamentsspiegel.de/cgi-bin/hyperdoc/show_pl?k=BAD14/1518 zuGunsten der Gläubiger entschieden werden. Der Rechtsausschuss desBundestags hat den Gesetzentwurf auch am 14.3.01 beraten, weitereBeratungen jedoch vertagt und Berichterstattervorgesprächevereinbart. Es ist daher wohl nicht davon auszugehen, dass derGesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird. |
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