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  • 22.12.2010 | Musterformulierung

    Ansprüche aus Vorkaufsrecht pfänden

    von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

    In VE 10, 206, haben wir darüber berichtet, wie Ansprüche aus einem Vorkaufsrecht zu pfänden sind. Hierzu die passende Musterformulierung:  

     

    Musterformulierung: Pfändung bei subjektiv persönlichem Vorkaufsrecht

    Pfändungs- und Überweisungsbeschluss  

     

    In der Zwangsvollstreckungssache  

     

    des ... - Gläubigers - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte ...  

    gegen  

    den ... - Schuldner -  

     

    hat der Gläubiger nach dem Urteil des AG/LG ... vom ..., Az. ..., dessen Ausfertigung ich nebst dem Kostenfestsetzungsbeschluss vom ..., Az. ..., beifüge, vom Schuldner zu beanspruchen:  

     

    Hauptforderung entsprechend anliegender Aufstellung  

    ... EUR  

    ... Prozent Zinsen für die Hauptforderung seit dem ...  

    ... EUR  

    vorgerichtliche Mahnkosten  

    ... EUR  

    Kosten des Mahn- und Vollstreckungsbescheids - festgesetzte Kosten -  

    ... EUR  

    ... Prozent Zinsen aus den festgesetzten Kosten seit dem ...  

    ... EUR  

    Kosten früherer Vollstreckungsmaßnahmen  

    ... EUR  

    abzüglich der Zahlungen vom ... über  

    ... EUR  

     

    ... EUR  

     

     

    0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 RVG-VV aus dem Wert der Vollstreckungsforderung von ... EUR  

    ... EUR  

    Auslagenpauschale nach Nr. 7002 RVG-VV  

    ... EUR  

    19 Prozent Umsatzsteuer nach Nr. 7008 RVG-VV  

    ... EUR  

    Gerichtskosten für diesen Beschluss nach Nr. 2111 GKG-KV  

    15,00 EUR  

     

    ... EUR  

     

     

    Hinsichtlich dieser Ansprüche und in Höhe dieses Betrags sowie wegen der Zustellungskosten dieses Beschlusses, wird der Anspruch des Schuldners  

     

    gegen ... Drittschuldner (Grundstückseigentümer)  

     

    auf das angeblich übertragbare Vorkaufsrecht betreffend des Grundstücks, eingetragen im Grundbuch des AG ... Blatt ..., lfd. Nr. ..., Flur ..., Flurstück ..., gepfändet.  

    Es wird angeordnet, dass das Grundstück Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises an ... als Sequester herauszugeben und aufzulassen ist.  

     

    Dem Drittschuldner wird verboten, an den Schuldner zu leisten. Dem Schuldner wird geboten, sich jeder Verfügung über die gepfändeten Ansprüche und Rechte einschließlich der Gestaltungsrechte, insbesondere ihrer Einziehung, zu enthalten. Zugleich werden die gepfändeten Ansprüche und Rechte dem/der Gläubiger/in zur Einziehung überwiesen.  

     

    Rechtsanwalt  

     

    Quelle: Ausgabe 01 / 2011 | Seite 9 | ID 141047