01.09.2006 | Musterformulierung
Pfändung bei ausländischen Streitkräften
In VE 06, 21, haben wir die Besonderheiten einer Lohnpfändung bei ausländischen Streitkräften dargestellt. Hierzu die entsprechende Musterformulierung:
Musterformulierung: Lohnpfändung bei ausländischen Streitkräften | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
An das AG – Vollstreckungsgericht – ...
Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsersuchens nach Art. 5 des Gesetzes zum NATO-Truppenstatut und den Zusatzvereinbarungen
Hierdurch zeige ich an, dass ich den Gläubiger ... vertrete. Namens und in Vollmacht desselben beantrage ich, das nachstehende Pfändungs- und Überweisungsersuchen nach Art. 5 des Gesetzes zum NATO-Truppenstatut und den Zusatzvereinbarungen zu erlassen und seine Zustellung – an den Drittschuldner mit der Aufforderung nach § 840 ZPO – von Amts wegen (Art. 5 Abs. 2 S. 1 des Gesetzes zum NATO-Truppenstatut und den Zusatzvereinbarungen) – zu veranlassen. Drei Abschriften sind entsprechend beigefügt. Die Zahlung der Gerichtsgebühren ist durch... erfolgt.
(Erforderlichenfalls) Für den Gläubiger wird die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen und die Beiordnung des Unterzeichners als Bevollmächtigten beantragt. Für die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse wird auf die in der Anlage beigefügte Erklärung verwiesen.
Soweit das Gericht seine Zuständigkeit zum Erlass des Beschlusses nicht für gegeben erachtet, wird gemäß § 828 Abs. 3 ZPO bereits jetzt die unmittelbare Abgabe des Antrages an das örtliche zuständige Vollstreckungsgericht beantragt.
Der Gläubiger ist – nicht – zum Abzug der Vorsteuer berechtigt.
Rechtsanwalt
Pfändungs- und Überweisungsersuchen nach Art. 5 des Gesetzes zum NATO-Truppenstatut und den Zusatzvereinbarungen
in Verbindung mit Art. 34 Abs. 3 und Art. 35 (a) des Zusatzabkommens zu den Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik stationierten ausländischen Truppen
In der Zwangsvollstreckungssache
... (Gläubiger) ./. ... (Schuldner)
Nach dem Urteil des LG .... vom ...., Az. ..., dessen vollstreckbare Ausfertigung ich (nebst dem Kostenfestsetzungsbeschluss vom ..., Az. ...) und dem Zustellungsnachweis beifüge, hat der Gläubiger vom Schuldner zu beanspruchen:
Wegen dieser Ansprüche und in Höhe dieses Betrages – sowie wegen der Zustellungskosten für diesen Beschluss – werden die angeblichen Ansprüche des Schuldners
gegen (Lohnstelle der jeweiligen Stationierungsstreitkräfte als deutsche Behörde) – Drittschuldner –
auf Zahlung des gesamten, auch künftigen Arbeitseinkommens, gleich, wie es benannt ist, einschließlich des Geldwerts von den Sachbezügen so lange gepfändet, bis die Gläubigeransprüche vollständig befriedigt sind.
Von der Pfändung sind ausgenommen und nicht mitzurechnen:
Von dem so errechneten Netto-Einkommen ergibt sich der pfändbare Betrag unter Berücksichtigung von Unterhaltspflichten des Schuldners aus der Tabelle zu § 850c ZPO. Die ... (zuständige deutsche Behörde) wird ersucht, die gepfändete Forderung nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Pfändungsgläubiger zu zahlen.
Dem Schuldner wird geboten, sich jeder Verfügung über die gepfändeten Ansprüche und Rechte einschließlich der Gestaltungsrechte, insbesondere ihrer Einziehung, zu enthalten. Zugleich werden die gepfändeten Ansprüche und Rechte dem/der Gläubiger/in zur Einziehung überwiesen. |