Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.10.2007 | Musterformulierung

    So beantragen Sie die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung rechtssicher

    Leser haben gebeten, einen Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung abzudrucken. Mit folgendem Muster kommen wir dieser Bitte nach:  

     

    Musterformulierung: Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

    An das AG ... – Gerichtsvollzieherverteilerstelle –  

     

    In der Zwangsvollstreckungssache  

     

    Gläubiger gegen Schuldner  

     

    wird die anliegende vollstreckbare Ausfertigung des ... (genaue Bezeichnung des Titels) überreicht zur Durchführung des/der nachfolgend angekreuzten Anträge auf  

     

    Zustellung;

     

    Zwangsvollstreckung (einschließlich Taschenpfändung);

     

    Zwangsvollstreckung (einschließlich Taschenpfändung) und Abnahme der eidesstattlichen Versicherung, soweit die Pfändung beim Schuldner fruchtlos verlaufen sollte oder dieser amtsbekannt unpfändbar ist oder der Schuldner den Zutritt der Wohnung verweigert oder wiederholt nicht angetroffen wird;

     

    Abnahme der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 807 ZPO;

     

    wiederholte Abnahme der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 903 ZPO. Zur Glaubhaftmachung sind folgende Unterlagen beigefügt: ...;

     

    Herausgabe der im Titel bezeichneten beweglichen Sache;

     

    Herausgabe der im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts ... vom ..., Az. ... bezeichneten beweglichen Urkunden (§ 836 Abs. 3 ZPO). Der Schuldner ist verpflichtet, dem Gläubiger die über die Forderung vorhandenen Urkunden herauszugeben;

     

    Für den Fall, dass die Sache bzw. Urkunde nicht vorgefunden wird, wird die eidesstattliche Versicherung gemäß §§ 883 Abs. 2, 836 Abs. 3 S. 2 ZPO beantragt;

     

    Verhaftung gemäß Haftbefehl des AG ... vom ..., Az. ...

     

    Darüber hinaus werden folgende weitere Anweisungen erteilt:  

     

    Falls der Schuldner einer freiwilligen Durchsuchung seiner Wohnung/Geschäftsräume und Behältnisse nicht gestattet oder trotz wiederholter Versuche und erfolgter Ankündigung nicht angetroffen wurde, wird gebeten, dies im Protokoll zu vermerken und die Vollstreckungsunterlagen zurückzusenden.

     

    Es wird um Erlass eines vorläufigen Zahlungsverbots gemäß § 845 ZPO gegen den Drittschuldner gebeten, sofern pfändbare Forderungen bekannt werden. Es wird gebeten den Gläubiger hiervon unverzüglich zu unterrichten.

     

    Es wird um Übersendung eines Protokolls gebeten.

     

    Eingezogene Beträge sollen auf das folgende Konto des Gläubigers überwiesen werden: ...

     

    Es wird um Übersendung des Protokolls und des Vermögensverzeichnisses auch aus anderen Terminen gebeten.

     

    Im Fall des Ausbleibens oder der Weigerung des Schuldners wird der Erlass eines Haftbefehls gemäß § 901 ZPO beantragt. Der Gerichtsvollzieher wird gebeten, den anliegenden Antrag an das zuständige AG weiterzuleiten.

     

    Mit der Einziehung von Teilbeträgen – jedoch mindestens in Höhe von ... EUR – bin ich einverstanden (§§ 806b, 813a, 900 Abs. 2 ZPO).

     

    Die Vollstreckung findet wegen der nachfolgend bezeichneten Forderungen statt:

     

    Hauptforderung lt. Titel  

    ... EUR  

    ... Prozent Zinsen für die Hauptforderung seit dem ...  

    ... EUR  

    vorgerichtliche Mahnkosten  

    ... EUR  

    Kosten des Mahn- und Vollstreckungsbescheids – festgesetzte Kosten –  

    ... EUR  

    ... Prozent Zinsen aus den festgesetzten Kosten seit dem ...  

    ... EUR  

    Kosten früherer Vollstreckungsmaßnahmen  

    ...EUR  

     

    ... EUR  

     

     

    abzüglich der Zahlungen vom ... über  

    ... EUR 

     

    ... EUR 

     

     

    0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 RVG-VV  

     

    aus dem Wert der Vollstreckungsforderung von ... EUR (max. 1.500 EUR)  

    ... EUR  

    Auslagenpauschale nach Nr. 7002 RVG-VV  

    ... EUR  

    19 Prozent Umsatzsteuer nach Nr. 7008 RVG-VV  

    ... EUR  

    Gesamtforderung  

    ... EUR  

     

     

     

    Hinzu kommen die Kosten, die durch diesen Auftrag beim Gerichtsvollzieher entstehen.  

     

    Es wird gebeten, die entstehenden Kosten im Lastschriftverfahren einzuziehen.

     

    Es wird gebeten, die entstehenden Kosten per Rechnung zu erheben.

     

    Rechtsanwalt  

     

    Praxishinweis: Der Gläubiger ist über den „amtlichen“ Vordruck ZP 325 hinaus berechtigt, zahlreiche Fragen an den Schuldner zu stellen (vgl. LG Bochum JurBüro 00,44; LG Nürnberg-Fürth JurBüro 00, 328).