01.10.2007 | Musterformulierung
So beantragen Sie die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung rechtssicher
Leser haben gebeten, einen Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung abzudrucken. Mit folgendem Muster kommen wir dieser Bitte nach:
Musterformulierung: Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
An das AG ... – Gerichtsvollzieherverteilerstelle –
In der Zwangsvollstreckungssache
Gläubiger gegen Schuldner
wird die anliegende vollstreckbare Ausfertigung des ... (genaue Bezeichnung des Titels) überreicht zur Durchführung des/der nachfolgend angekreuzten Anträge auf
Zustellung;
Zwangsvollstreckung (einschließlich Taschenpfändung);
Zwangsvollstreckung (einschließlich Taschenpfändung) und Abnahme der eidesstattlichen Versicherung, soweit die Pfändung beim Schuldner fruchtlos verlaufen sollte oder dieser amtsbekannt unpfändbar ist oder der Schuldner den Zutritt der Wohnung verweigert oder wiederholt nicht angetroffen wird;
Abnahme der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 807 ZPO;
wiederholte Abnahme der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 903 ZPO. Zur Glaubhaftmachung sind folgende Unterlagen beigefügt: ...;
Herausgabe der im Titel bezeichneten beweglichen Sache;
Herausgabe der im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts ... vom ..., Az. ... bezeichneten beweglichen Urkunden (§ 836 Abs. 3 ZPO). Der Schuldner ist verpflichtet, dem Gläubiger die über die Forderung vorhandenen Urkunden herauszugeben;
Für den Fall, dass die Sache bzw. Urkunde nicht vorgefunden wird, wird die eidesstattliche Versicherung gemäß §§ 883 Abs. 2, 836 Abs. 3 S. 2 ZPO beantragt;
Verhaftung gemäß Haftbefehl des AG ... vom ..., Az. ...
Darüber hinaus werden folgende weitere Anweisungen erteilt:
Falls der Schuldner einer freiwilligen Durchsuchung seiner Wohnung/Geschäftsräume und Behältnisse nicht gestattet oder trotz wiederholter Versuche und erfolgter Ankündigung nicht angetroffen wurde, wird gebeten, dies im Protokoll zu vermerken und die Vollstreckungsunterlagen zurückzusenden.
Es wird um Erlass eines vorläufigen Zahlungsverbots gemäß § 845 ZPO gegen den Drittschuldner gebeten, sofern pfändbare Forderungen bekannt werden. Es wird gebeten den Gläubiger hiervon unverzüglich zu unterrichten.
Es wird um Übersendung eines Protokolls gebeten.
Eingezogene Beträge sollen auf das folgende Konto des Gläubigers überwiesen werden: ...
Es wird um Übersendung des Protokolls und des Vermögensverzeichnisses auch aus anderen Terminen gebeten.
Im Fall des Ausbleibens oder der Weigerung des Schuldners wird der Erlass eines Haftbefehls gemäß § 901 ZPO beantragt. Der Gerichtsvollzieher wird gebeten, den anliegenden Antrag an das zuständige AG weiterzuleiten.
Mit der Einziehung von Teilbeträgen – jedoch mindestens in Höhe von ... EUR – bin ich einverstanden (§§ 806b, 813a, 900 Abs. 2 ZPO).
Die Vollstreckung findet wegen der nachfolgend bezeichneten Forderungen statt:
Hinzu kommen die Kosten, die durch diesen Auftrag beim Gerichtsvollzieher entstehen.
Es wird gebeten, die entstehenden Kosten im Lastschriftverfahren einzuziehen.
Es wird gebeten, die entstehenden Kosten per Rechnung zu erheben.
Rechtsanwalt |
Praxishinweis: Der Gläubiger ist über den „amtlichen“ Vordruck ZP 325 hinaus berechtigt, zahlreiche Fragen an den Schuldner zu stellen (vgl. LG Bochum JurBüro 00,44; LG Nürnberg-Fürth JurBüro 00, 328).
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