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  • 01.07.2002 · Fachbeitrag · Nachlassvollstreckung

    So pfänden Sie einen Pflichtteilsanspruch

    | Seit einigen Jahren werden erheblicheVermögenswerte von der so genannten Wirtschaftswunder-Generationvererbt. Der Schuldner als potentieller Erbe möchte diesenatürlich seinen Gläubigern verheimlichen oder gar entziehen.Eine Möglichkeit, dies zu tun, ist bereits zu Lebzeiten mit demErblasser zu vereinbaren, dass der Schuldner als Erbe durch Testamentoder Erbvertrag „übersprungen“ wird und seineAbkömmlinge direkt erben. In diesem Fall sollte ein Gläubigeraber nicht tatenlos zusehen: In Betracht kommt zum Beispiel diePfändung des Pflichtteilsanspruchs als Geldforderung des Schuldners, soweit dieser ihn geltend macht. Der folgende Beitrag erläutert die Einzelheiten. |