01.12.2010 | P-Konto
Weihnachtsgeld wird durch Pfändung erfasst
von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
Zurzeit ist zu beobachten, dass Schuldner vermehrt Anträge stellen, mit dem Lohn ausgezahltes Weihnachtsgeld freizugeben. Hierbei ist Folgendes zu beachten:
Beim Weihnachtsgeld handelt es sich um Zuwendungen des Arbeitgebers, die anlässlich des Weihnachtsfestes gezahlt werden und auf die der Schuldner einen Rechtsanspruch hat. Zweck des Weihnachtsgelds ist die Ermöglichung besonderer Anschaffungen. Das Weihnachtsgeld muss zwar nicht als solches gekennzeichnet, jedoch durch seine zeitliche Nähe zur Weihnacht in seiner „Zweckbindung“ ausweisbar sein (BayVGH 25.10.07, 3 ZB 06.2358). Freiwillige Leistungen zählen nicht dazu. Daher ist es für den Gläubiger wichtig, sich den Arbeitsvertrag - im Rahmen des Informationsanspruchs gemäß § 836 Abs. 3 ZPO - aushändigen zu lassen.
Grundsätzlich gilt: Das Weihnachtsgeld fällt unter den dem Schuldner für den jeweiligen Kalendermonat zur Verfügung stehenden Freibetrag. Dies bedeutet: Wird der Freibetrag überschritten, ist der den Freibetrag übersteigenden Betrag an den Gläubiger auszukehren.
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