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  • 02.02.2011 | Pfändungsschutz

    Reform in greifbarer Nähe

    Mit dem Gesetz zur Neustrukturierung und Modernisierung des Pfändungsschutzes (GNeuMoP) soll das Pfändungsschutzsystem der ZPO im Wesentlichen wie folgt überarbeitet werden:  

     

    • Die Pfändungsfreibeträge des § 850c ZPO werden dem Sozial- und Wohngeldrecht angepasst. So soll der Schutz des Existenzminimums im Vollstreckungs- und Sozialhilferecht harmonisiert werden. Die in den Freibeträgen enthaltenen Wohnkosten werden durch Verweisung auf die Vorschriften und Tabellen im Wohngeldrecht regionalisiert.

     

    • Die Mehrerwerbsanreize des Pfändungsschutzrechts werden einfacher ausgestaltet und vom Begriff des Arbeitseinkommens abgekoppelt. Zusätzliche pfändungsfreie Beträge sollen künftig unabhängig von Art und Herkunft des Mehrerwerbs gewährt werden.

     

    • §§ 850a, 850b ZPO werden an den in § 850c ZPO enthaltenen Mehrerwerbsschutz angepasst und insgesamt übersichtlicher gestaltet.

     

    • § 811 ZPO wird neu formuliert und vereinfacht.